Archiv für den Monat: Oktober 2018

Betriebliche Altersversorgung- bAV-Leitfaden.de für bAV-Spezialisten

bAV-Leitfaden – Der betriebswirtschaftliche Leitfaden in der betrieblichen Altersversorgung für

  • Arbeitgeber
  • Personalabteilung
  • Gehaltsbuchhaltung
  • Steuerberater
  • Payroll-Dienstleister
  • bAV-Spezialisten
  • Rentenberater
  • erklärt neben der betrieblichen Altersversorgung
    • die Workflow-Prozesse, die bei Personalprozessen zu beachten sindHandlungsfelder-MATRIX PROZESSE UND HANDLUNGSFELDER DURCH DAS BETRIEBSRENTENSTÄRKungsgesetzneuen Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
      Ergänzungsmöglichkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung in der Personalförderung
      Alternativen zu der betrieblichen Altersversorgung für Firmeninhaber
      Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung bei Firmenaufgabe / Firmenübernahme

    Der bAV-Leitfaden.de ist eine Loseblattsammlung (Grundwerk: DinA4, 275 Seiten).

    Der bAV-Leitfaden wird in verschiedene Registerteile untergliedert.

    • Teil 1: Allgemeines bAV

    • Teil 2: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Prozesse und Handlungsfelder

    • Teil 3: Direktversicherung – Auswirkungen auf die einzelnen Personalprozesse

    • Teil 4: Optimierungschancen für HR-Berater

    • Teil 5: Fördermöglichkeiten außerhalb der bAV

    • Teil 6: Unternehmerabsicherung & Nachfolgeregelung

    • Teil 7: Sozialpartnermodelle*

    • * Update-Service

  • Zusätzlich gibt es für Eigentümer des bAV-Leitfaden.de die
  • bAV-Toolbox.de
  • Die www.bAV-toolbox.de (Standard) beinhaltet ein Online-Portal (geschlossene Benutzergruppe) zusätzlich:

    • Linksammlungen

    • Downloadmöglichkeiten

    • Checklisten

    • Berechnungsprogramme

    Weitere Information und Bestellmöglichkeit des bAV-Leitfaden

    Link: Bestellung


    Der Autor Werner Hoffmann ist

    • Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
    • Generationenberater (IHK)
    • Seniorenberater (zert. Fachlehrgang der NWB-Akademie für Steuerberater, Fachanwälte für Steuer- und Erbrecht)
    • Marketingfkfm (AKAD)
    • Versicherungskfm.
  • und hat auch als Fachautor bereits andere Fachliteratur im Themenbereich:
    • Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung
      Vermögensübertragung, Erben und Verschenken
      Pflegevorsorge
  • in dem Notfallordner-Vorsorgeordner.de verfasst.
  • Den Notfallordner-Vorsorgeordner gibt es aufgrund der unterschiedlichen Personengruppen in 90 verschiedenen Versionen.
  • Beispiele:
    • Apotheker
      Ärzte
      Beamte
      Selbstständige (Personengesellschaft)
      Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
      84 unterschiedliche Handwerkergruppen)
  • Neben seiner fast 40-jährigen Tätigkeit in der Finanzbranche ist er 1. Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55plus.de e.V.
  • Betriebliche Altersversorgung Fehler der Arbeitgeber

    Auswahl der Versicherungspartner in der #betrieblichen #Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

    Der Regulierungswahn ist besonders für kleine bis mittelgroße Versicherer eine enorme Fixkostenbelastung und wird insbesondere in der bAV zu einer weiteren Konzentration führen.

    Viele kleine bis mittelgroße Versicherer wird es in den kommenden 10 Jahren nicht mehr geben, zumindest in der bAV.

      Die betriebliche Altersversorgung ist – anders als in den anderen Lebensversicherungsprodukten – aufgrund besonderer Vorschriften in den Rechtskreisen
  • Arbeitsrecht
  • Steuerrecht
  • Sozialversicherung
    • ergänzt.
      Zusätzlich sind fast täglich hierbei Urteile und neue Verordnungen zu beachten.
      Darüberhinaus sind immer stärker auch europäische Einflüsse spürbar.
      Für kleine und mittelgroße Versicherer entstehen hier enorme Fixkosten, die aufgrund eines geringen Geschäftsanteils eine hohe prozentuale Belastung je Vertrag auslösen.
      Man muss hier nicht nur an die juristische Umsetzung oder die Aktualisierung der Bedingungen (z.B. auch die arbeitsrechtliche Vereinbarung) denken, sondern hauptsächlich an die IT.
      Die Umsetzung durch das Nadelöhr „Informatik“, das durch die bisherigen – und demnächst noch kommenden Verordnungen kommt – zwingt so manchen Vorstand auch zur Aufgabe des Geschäftsfeldes „betriebliche Altersversorgung“.
      Abzusehen ist, dass weitere kleine bAV-Versicherer sich entweder zusammenschließen müssen oder vom Markt verschwinden.
      Man denke nur an die früheren Versicherungsnamen „Nordstern, Albingia, Agrippina &Co.“.
      Wenn einzelne kleine Versicherer ihr Geschäft in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zusammentragen, dann hat dies enorme Auswirkungen in der bAV. Dies ist zwar auch in anderen Versicherungssparten der Fall, allerdings in der bAV noch erheblich komplexer.
  • Für Arbeitgeber, die eine bAV anbieten, ist es wichtig, dies bei der Auswahl des bAV-Versicherungsunternehmen bereits heute zu berücksichtigen.

    www.bAV-Experte.de

    Wie hoch der Druck durch Regulierungen in dem normalen Versicherungsgeschäft ist, macht der nachfolgende Link deutlich.

    https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/27/gdv-wuenscht-sich-regulierungspause-bafin-chef-kann-da-nur-laecheln.html

    Arbeitgeber sind gut beraten, sich unter den TopTen einen Versicherer auszuwählen, der auch neben der Beherrschung des bAV-Geschäfts beständig eine sehr gute Bewertung haben sollte.

    Darüber hinaus sollte der Versicherer die Beratung in der betrieblichen Altersversorgung möglichst nicht durch Makler, sondern durch einen Ausschließlichkeitsvermittler- besser noch durch einen Angestellten-Außendienst sicherstellen.

    Grund ist hierbei die Haftungsfrage, wenn der Vermittler in der Beratung Fehler macht. Bei Fehlern haftet zunächst der Arbeitgeber, der dann im Innenverhältnis beim Berater Regress einfordern kann.

    Letztendlich ist der bAV ein Vermittler nur Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers.

    Dies machte das Urteil des LG Hamm sehr deutlich.

    Link: bAV-Urteil mit weitreichenden Folgen in der betrieblichen Altersversorgung

    Bei Maklern ist die Regresseinforderung zwar über die Vermögensschadenhaftpflicht abgedeckt, allerdings nur bis zur versicherten Höchstsumme. Und dies auch nur in bestimmten Fällen. Danach ist der Regress davon abhängig, ob der Makler eine GmbH, eine Personengesellschaft ist; oder der Makler bewusst eine unvollständige Beratung durchgeführt hat dann vom Privatvermögen des Vermittlers.

    Je stärker der bAV-Vermittler an den bAV-Versicherer gebunden ist, desto größer ist die Chance für den Arbeitgeber beim bAV-Versicherer beim Regress eine Chance zu haben.

    Bei angestellten Versicherungsvermittlern hat der Arbeitgeber wohl die größte Chance.

    www.bAV-Experte.de

    Smartphone: 01772716697

    Vielen Dank für das Lesen und die Weiterempfehlung dieses Artikels

    AFD Wählermanipulation durch Neid schüren – Folge 2

    #AFD Neid schüren- Die Strategie der AFD

    Neben #Beamten und #Politikern gibt es spezielle Gruppen in der Bevölkerung, gegen die eine #AFD Die #Neidschiene betreibt.

    #Neid schüren durch #Polarisierung ist auch die Strategie der AFD.

    Dazu bringt man die einfach denkenden Menschen, die eher nur schwarz-weiß denken und nicht über den Tellerrand hinausdenken.

    Einfaches „entweder oder“ nutzt die AFD.

    Das Hauptziel der AFD ist hierbei die #Spaltung der Gesellschaft und die einfach denkenden Wähler zu gewinnen.

    Nachdem viele Menschen das Thema „#Flüchtlinge“nicht mehr hören können, versucht die AFD jetzt auch Lehrer anzuschwärzen und zwischen #Schülern und #Lehrern einen #Keil zu treiben.

    #Schüler und #Studenten sollen #Lehrer, #Dozenten und #Professoren melden, die sich kritisch gegen die Aktivitäten von #Rechtspopulisten äußern.

    Hierbei werden dann auch minderjährige Schüler angesprochen und zu #Stasi-Zwecke missbraucht.

    Es erinnert auch stark an die Zeit des 3.Reichs. Auch damals konnten Schüler einen Lehrer an die #NSDAP oder die #Gestapo melden.

    Die Piraten haben dazu aufgerufen, die Internetseite durch Scherzmeldungen lahmzulegen. Dies ist auch inzwischen gelungen.

    Allerdings vielleicht nur am Anfang.

    Schlimmer als die bloße Meldung ist, dass die AFD die Daten sicherlich auch sammeln wird und später dann für eine sogenannte „#Säuberungsaktion“ nutzen könnte.

    Es gab bereits von #rechtsradikalen eine #Datenbank, in der alle rechtsradikalen Gegner gesammelt wurden. Ziel war hierbei, eine Datei für eine spätere „Säuberungsaktion“ zu haben. Dies gab es nicht nur im 3.Reich als Liste, sondern auch vor kurzem.

    Eine Datenspeicherung von Menschen, die gegen #Diktaturen sind, ist höchst kriminell und verstößt aus unserer Sicht gegen die DSGVO.

    Eines hat die AFD aber auf jeden Fall erreicht:

    Man hört mal wieder etwas von der AFD und die „Nur-Schwarz-weiß-Denker“ und Neidhammel werden wieder erreicht.

    Wer darauf reinfällt, ist der einfache Bürger und oft sozial Schwächere.

    Wer sich jedoch mit den Konsequenzen des Wahlprogramms der AFD auseinandersetzt, merkt sehr schnell, dass genau der sozial Schwächere bei einer AFD-Regierung untergehen würde.

    AFD-Die Partei für Neidhammel-Folge 1

    Die #Strategie von #Populisten – z.B. AFD, rechtsradikaler und linksradikaler Gruppen ist einfach recht simpel.

    Man nehme ein Thema, das neidisch macht, hämmert auf dieses Thema ein….

    Wenn man polarisiert auf schwarz-weiß – und dies sehr ausführlich – dann können manche Bürger nicht mehr über die Konsequenzen nachdenken.

    So war es bisher bei den Rechtspopulisten das Thema Flüchtlinge. Nachdem dieses Thema jeder langsam satt hat, verpackt man es etwas anders.

    Man nehme z.B. Die Themen

    – zu wenig Kinder, weil die Ausländer oder Flüchtlinge alles ja verbrauchen und man sich deshalb keine Kinder leisten kann

    – oder danach, kurz vor der nächsten Bundestagswahl dann das Thema „Beamte und Abgeordnete, die alle unbedingt in die gesetzliche Rente einzahlen müssen“ und versucht so die Wähler einzufangen.

    Gleichzeitig wird dann in einem Nebensatz beigefügt, dass die gesetzliche Rente auf Mindestversorgung zurückgefahren werden soll (leicht über dem Sozialhilfesatz).

    Aber im Fokus soll natürlich die Pflichtversicherung von Beamten und Abgeordneten stehen. Nach dem Motto: „Das Schiff muss vorne Spitz sein, damit es richtig das Wasser durchdringt.“

    Hauptsache populistisch, ohne die wirklichen Konsequenzen zu bedenken.

    1. Verdienstneid:

    Jeder meint, dass Beamte gut verdienen und denkt da immer gleich an den Staatssekretär usw.

    Fakt ist, dass es mehr Beamte gibt, die im mittleren oder gehobenen Dienst sind. Und Beamte nicht immer so gut verdienen. Einfach mal an Polizisten, Vollzugsbeamte oder Finanzbeamte denken.

    Und selbst Beamte im gehobenen Dienst verdienen eher weniger, als die Kollegen in der Wirtschaft.

    2. Wenn diese Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen müssen, müsste der Bruttoverdienst entsprechend erhöht werden.

    Der Arbeitgeber (Dienstherr) müsste dann auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

    Ebenso müsste der Arbeitgeber Beiträge für die betriebliche Altersversorgung aufwenden. Beamte dürften nicht schlechter gestellt sein, wie Angestellte im öffentlichen Dienst. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst wird Gehalt und betriebliche Altersversorgung durch Tarifvertrag ausgehandelt.

    Was würde sich also ändern?

    Die Bezüge der Beamten müssten erhöht werden und der Dienstherr hätte zusätzliche Belastungen durch die Arbeitgeberanteile.

    Zusätzlich würden zwar zunächst mehr Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, aber auch enorme zukünftige Rentenbelastungen. Denn diese Einzahler haben dann auch später Rentenansprüche.

    Befriedigt würde nur der Populismus von der Linken Tasche in die rechte Tasche.

    2. Abgeordnete:

    In manchen Köpfen ist die Vorstellung, dass Abgeordnete ja Millionen verdienen….

    Das Grundgehalt eines Bundestagsabgeordneten, das offiziell als Abgeordnetenentschädigung bezeichnet wird, beläuft sich seit dem 1. Juli 2017 auf 9.541,74 € pro Monat. 

    Klingt zunächst viel. Nimmt man das Gehalt eines Abteilungsleiters einer mittelgroßen Abteilung von 50-75 Mitarbeiter oder eines Firmeninhabers mit ca 30 Mitarbeitern, dann verdient der Abgeordnete nicht besonders gut.

    Noch dazu sind die Bundestagsabgeordneten werktags nicht zu Hause, sondern in Berlin und wenn sie am Wochenende zu Hause sind, dann haben sie oft noch Termine in ihrem Wahlkreis (Vereine, Firmen, Verbände usw).

    Lediglich in der Altersversorgung sieht es sehr gut aus.

    Pro Mandatsjahr sind dies 233 Euro Pension. Insoweit sollten Bundestagsabgeordnete vielleicht in der aktiven Zeit besser bezahlt werden und die Pensionsansprüche abgesenkt werden.

    Vergleicht man die Tätigkeit von Beamten und auch Politikern mit Tätigkeiten in der Wirtschaft, dann ist bei einer lebenslangen Bezahlungsbetrachtung die Bezahlung schlechter.

    Trotzdem werden bestimmte populistische Gruppierungen diese Neiddebatte für sich in Zukunft nutzen. Das Thema Flüchtlinge hat die Bevölkerung inzwischen satt.

    Denn es gibt ja auch genug Neidhammel.

    Und so kann man davon ausgehen, dass die AFD das Thema Rente genau so anpackt:

    1. Beamte und Abgeordnete in die Rentenversicherung (Die Neidwelle war schon immer erfolgreich)

    2. Die gesetzliche Rente auf ein Mindestmaß herunterschrauben

    Und für den Rest soll jeder selbst vorsorgen. Für die meisten Menschen wäre dies ein Kahlschlag ab der Rente. Insbesondere für die Menschen, die aus finanziellen Gründen selbst nicht vorsorgen können.

    Interessanterweise ist gerade diese Gruppe bei den AFD-Wählern.

    Sie sind ja auch für Neiddebatten sehr empfänglich.

    Und so sägen diese Menschen den Ast ab, auf dem sie sitzen.